Sie sind Freiberufler, Selbständiger, Leitender Angestellter, Beamter, Führungskraft oder dessen Ehefrau und:
- stehen vor einer Eheschließung oder
- der Trennung und steuern auf eine Scheidung zu.
1. Vor Eingehung ihrer Ehe muss in Ihrer Situation eine gründliche Analyse der Einkommens- und Vermögensverhältnisse vorgenommen werden, um sodann durch ehe- und erbvertragliche Gestaltung eine zielführende Risikosteuerung zu erreichen. Risikoreich ist es in Ihrer Lage, Ihre Ehe ohne Ehevertrag einzugehen.
Seit mehreren Jahren werden Eheverträge erfolgreich angegriffen, die den Kernbereich der Ehe aushöhlen. Nur sorgfältige vertragliche Gestaltung entlang der neuesten Rechtsprechung der Obergerichte kann Sie davor bewahren, in die Falle eines vollständig unwirksamen Ehevertrages zu tappen. Ggf. ist es erforderlich, schon bestehende Eheverträge dem Wandel der Rechtsprechung anzupassen.
2. Im Falle einer Scheidung wird Sie das gesamte Spektrum der Trennungs- und Scheidungsfolgen, ob mit oder ohne Ehevertrag, für einen längeren Zeitraum begleiten und Ihr weiteres persönliches sowie wirtschaftliches Schicksal womöglich bis an Ihr Lebensende bestimmen. Dies sind Ihre Lebensentscheidungen!
3. Seit nahezu 33 Jahren (1983) bin ich als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland tätig und habe mich als Notar und Fachanwalt für Familienrecht auf Ihre Thematik spezialisiert. 95 % meiner Mandate befassen sich ausschließlich mit dem Familienrecht. Zu meiner Klientel gehören seit Jahren Ärzte, Piloten, Geschäftsführer, Führungskräfte (vor allem der Automobilwirtschaft) sowie deren Ehefrauen. Ich berate vorsorgend, entwerfe als Fachanwalt für Familienrecht Ehe- und Scheidungsfolgenverträge für meine Mandanten, und vertrete Sie in Ihrer Ehesache vor allen Familien- und Oberlandesgerichten der BRD.
Als zur Neutralität verpflichteter Notar entwerfe und beurkunde ich Ihre Eheverträge.
An Ihrer Zukunftsgestaltung möchte ich mitwirken.
Kanzleipartner ... |